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#zeitgeschehen-kommentiert
31.5.2022
6 min
Plädoyer für eine andere Sterbehilfe
Rainer Imming
Bildunterschrift: Text hier

Am 18. Mai fand im Deutschen Bundestag eine Orientierungsdebatte zum Thema „Sterbehilfe“ statt. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, wonach eine Neuregelung des assistierten Suizids erforderlich ist. Dafür wurden verschiedene Vorschläge gemacht, über die diskutiert, aber noch nicht entschieden wurde. Die Beiträge von Abgeordneten aus allen Fraktionen zeigen deutlich, dass man vor einer schwierigen Entscheidung steht und niemand es sich leicht machen will [1].

In den Beiträgen war viel von Selbstbestimmung, Freiheit und Würde des Menschen die Rede, von welcher weltanschaulichen Grundlage aus auch immer dies gedacht und formuliert wurde. Einige Abgeordnete verbanden sie auch mit ihrem christlichen Menschenbild. Man war sich einig: „Wer einmal die Grenze zum Tod überschritten hat, kann seine Entscheidung nicht revidieren“, wie es ein Redner formulierte.

Niemand jedoch sprach darüber, was nach dem Tod kommt. Die Debatte kreiste sozusagen um das Thema „es ist dem Menschen gesetzt, einmal zu sterben …“ und wie dieses Sterben in Würde geschehen kann, blendete das „… danach aber …“ völlig aus (lies bitte Hebr 9,27). Vielleicht ist ein politisches Gremium wie der Bundestag damit überfordert, tatsächlich ist es jedoch für das Thema von entscheidender Bedeutung, denn es macht einen riesigen Unterschied, ob mit dem Tod „alles aus ist“ oder ob es danach irgendwie mit mir weitergeht.

Als Christen wissen wir so gut wie alle anderen Menschen, dass unser irdisches Leben endlich ist. Aber wir kennen jemanden, der uns Menschen helfen kann, mit dieser Grenze umzugehen. Jesus sprach zu Martha angesichts des Todes ihres Bruders: „Ich bin die Auferstehung und das Leben; wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt; und jeder, der lebt und an mich glaubt, wird nicht sterben in Ewigkeit. Glaubst du dies?“ (Joh 11,26). Das Sterben wird hier nicht ausgeblendet –das damit verbundene physische und psychische Leid und alle anderen Fragen, die in der Bundestagsdebatte angesprochen wurden, können auch den gläubigen Christen treffen – aber er hat begründete Hoffnung für das „Danach“.

Denn was Jesus Christus sagte, sind keine leeren Worte. Er selbst starb wie ein Verbrecher zwischen zwei anderen Menschen am Kreuz von Golgatha. Einer dieser zwei Menschen wandte sich am Kreuz hängend, den sicheren Tod vor Augen, an Jesus und sagte: „Gedenke meiner, Herr, wenn du in deinem Reich kommst!“ und der Herr antwortete ihm: „Wahrlich, ich sage dir: Heute wirst du mit mir im Paradies sein.“ (Lk 23,42-43). Und mit seiner Auferstehung nach drei Tagen aus einem versiegelten Grab besiegelte Jesus Christus die Wahrheit seiner Worte.

Der Tod am Kreuz war ein schreckliches und langwieriges Sterben. Um dies abzukürzen, brachen die Soldaten nach etlichen Stunden den Sterbenden die Beine (Joh 19,31-32). Diese brutale Art der „Sterbehilfe“ will heute niemand. Doch die einzig wirkliche Hilfe zum Sterben erhielt der eine Verbrecher durch die oben zitierte Zusage des Herrn. In diesem Sinne dürfen auch wir als Christen heute unseren Mitmenschen eine „Hilfe zum Sterben“ geben, indem wir sie auf den Herrn und Retter Jesus Christus hinweisen. Der eine Verbrecher am Kreuz setzte sein Vertrauen auf ihn und auch Martha antwortete dem Herrn: „Ja, Herr, ich glaube, dass du der Christus bist, der Sohn Gottes, der in die Welt kommen soll“ (Joh 11,27). Ein Abgeordneter sagte in der Debatte: „Denn wir möchten erreichen, dass ein Mensch nicht durch die Hand eines anderen, sondern an der Hand eines anderen verstirbt.“ Das ist gut, und noch besser ist, wenn ein Mensch an der Hand des Herrn Jesus Christus verstirbt – und aufersteht.

Quellen:
[1] nachzulesen unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-de-vereinbarte-debatte-sterbehilfe-894644 und dem dort verlinkten Plenarprotokoll.

Rainer Imming
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