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#erlebt
15.1.2024
1 min
Mal gute Nachricht aus Berlin
Startblock Redaktion
Bildunterschrift: Text hier

Finn*, eines unserer früheren Kurzzeitpflegekinder, behandelt uns wie Großeltern. Wegen Obdachlosigkeit seiner Eltern lebte der mittlerweile 10-Jährige die ersten zwei Lebensjahre bei uns und kommt in seinen Schulferien immer noch gerne für eine Woche vorbei.

Sein inzwischen alleinerziehender Vater kommt gelegentlich in Schwierigkeiten, weil er Post wegwirft, die er nicht versteht. Nicht nur durch seine mangelhaften Deutschkenntnisse wird da aus einer Mücke schnell mal ein Elefant. Als der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand, rief uns Finn verzweifelt an: „Ich muss sofort mindestens eine Woche zu euch kommen, weil Papa durcharbeiten muss. Wir verlieren sonst wegen unerwarteter Schulden die Wohnung.“

Er kam am Folgetag.

Vor fast zehn Jahren war den Eltern das Sorgerecht wegen Obdachlosigkeit entzogen worden. Der entscheidende Richter fand keine Ruhe darüber, dass er Armut, aber keine Schuld verurteilt hatte. Deshalb half er ihnen privat aus der Obdachlosigkeit und bei der Rückgewinnung des Sorgerechts.

Wir riefen ihn an: „Ja, ich erinnere mich. Worum geht es?“ „Wegen dreitausend Euro Schulden droht ein Rückfall in die Obdachlosigkeit.“ Kurzes Schweigen in der Leitung. Dann plötzlich: „Wollen wir uns die Tilgung teilen?“

Vielleicht geht diese Wendung nicht nur dem Betroffenen nach. Hat nicht der Richter der ganzen Welt in Vollkommenheit genau das getan? ER übernahm allerdings nicht nur die Tilgung eines Teiles der Schuld, sondern beglich alles, wofür kein Geldbetrag gereicht hätte.

G. H.

* Name geändert

Startblock Redaktion
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